Das Seminar vermittelt praxisorientiert die aktuellen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR. Es erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungs- und Auffrischungspflicht für alle, die an Gefahrguttransporten beteiligt sind. Teilnehmende erhalten aktuelles Wissen, viele Praxistipps und profitieren vom Austausch mit anderen. Das Seminar kann als Grund- oder Auffrischungsunterweisung besucht werden.
Teilnehmerkreis:
- Alle Beschäftigten, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
- z.B. Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung / Unterweisungsnachweis der 2 Jahre gültig ist.
Voraussetzung ist die deutsche Sprache in Wort und Schrift
Inhalte:
Das Seminar behandelt umfassend die gesetzlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen für den Transport gefährlicher Güter sowie die Darstellung der Veränderungen gegenüber ADR 2023. Themen sind u. a. Gefahreneigenschaften, Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung, Dokumentation sowie Pflichten aller Beteiligten (z. B. Absender, Beförderer, Verpacker). Es werden Vorschriften aus GGVSEB und ADR inklusive Ausnahmeregelungen, Sicherheitsvorgaben, Sanktionen und Maßnahmen bei Unfällen vermittelt. Zusätzlich wird auf die Systematik der Anlagen A und B, technische Ausrüstung der Fahrzeuge und praxisnahe Lösungsansätze anhand konkreter Beispiele eingegangen.
IGAWU Akademie, Lochhamer Schlag 7, 82166 Gräfelfing
1 Tag
09:00 – 14:00
* inkl. Pausensnack und Getränke
Telefon: +49 89 85 89 64 - 30
E-Mail: info@igawu.de
Bitte keine Seminaranmeldung über das Kontaktformular!
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